Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVL Schrick GmbH – Tuning B2B-Web Shop und Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr


Die AGB können Sie sich hier auch im PDF-Format runterladen: AGB_AVL-Schrick

§ 1 Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

A. Die nachfolgenden technischen Schritte führen bei Nutzung unseres Tuning B2B-Web Shop zu einem Vertragsschluss:

1. Schritt

Der Nutzer loggt sich als Nutzer mit E-Mail-Adresse und Kennwort ein. Das Kennwort erhalten Sie von der AVL Schrick GmbH nicht auf elektronischem Weg. Der Nutzer, der ausschließlich Händler, nicht Verbraucher sein kann, wendet sich hierzu an die AVL Schrick GmbH und beantragt die Einrichtung eines Benutzerkontos und gibt dabei auch die für die Nutzung des Tuning B2B-Web Shops zu nutzende E-Mail- Adresse an. Sobald er die Bestätigung über die Einrichtung des Benutzerkontos erhalten hat, bekommt er auch das Kennwort für den Login. Dieses Konto kann vom Kunden sodann auch verändert werden.

2. Schritt

Sie gelangen zur Übersicht über unsere Produkte. Sie suchen sich dort die von Ihnen gewünschte Ware und die Menge dieser Ware aus. Alternativ können Sie auch zur Direktbestellung gehen, wenn Ihnen die Artikelnummer bekannt ist. In beiden Fällen gehen Sie zum Warenkorb, wenn Sie die Auswahl der gewünschten Produkte abgeschlossen haben.

3. Schritt

Im Warenkorb angekommen, erscheint die Produktübersicht. Hier können ausgewählte Produkte wieder gelöscht oder die ausgewählte Menge verändert werden. Wenn die Produktübersicht Ihre Wünsche zutreffend wiedergibt, gehen Sie zur Kasse. Andernfalls setzen Sie Ihren Einkauf fort, bis Sie Ihre Bestellung vollständig zusammengestellt haben.

4. Schritt

Im Bereich der Kasse bestätigen Sie die bei uns hinterlegte Lieferadresse. Sie können dort aber auch die Lieferanschrift verändern. Füllen Sie dazu bitte die vorgegebenen Eingabefelder aus. Wenn die Lieferanschrift nicht geändert werden soll, gehen Sie auf das Feld „nächster Schritt“. Es erscheinen die Versandadresse und die Kaufzusammenfassung. Überprüfen Sie hier Ihre Auswahl und bestätigen sodann, dass Sie mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind und dass Sie die Informationen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben durch einen Mausklick in die beiden dafür vorgesehenen Felder.

5. Schritt

Wenn Sie nun auf „Bestätigen“ klicken, gelangen Sie zur Übersicht über die für Sie verfügbaren Zahlungsarten. Wählen Sie die von Ihnen bevorzugte Zahlungsart durch Anklicken des entsprechenden Feldes. Mit diesem Mausklick geben Sie das rechtlich verbindliche Kaufangebot ab. Darauf werden Sie in diesem Feld zusätzlich hingewiesen. Sie bekommen nach Auswahl der Zahlungsart den Hinweis, dass Ihre Bestellung erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Bestätigung per E-Mail. Ihre Bestellung liegt uns nun vor und wird bearbeitet. Innerhalb von 3 Arbeitstagen werden wir Ihre Bestellung auf Verfügbarkeit prüfen und sodann die Auftragsbestätigung an Sie versenden und die Lieferzeit mitteilen.

B. Nach Vertragsschluss ist Ihre Bestellung in der Bestellhistorie jederzeit für Sie zugänglich. Die von uns verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Ihnen gespeichert und ausgedruckt werden. So haben Sie einen jederzeit einen vollständigen Überblick über den Inhalt des abgeschlossenen Vertrages.

C. Eingabefehler bei Zusammenstellung Ihrer Bestellung können Sie in der Kaufzusammenfassung erkennen und im Warenkorb berichtigen.

D. Für die Nutzung des Tuning B2B-Web Shops stehen Ihnen die deutsche und die englische Sprache zur Auswahl. Die Auswahl nehmen Sie bitte nach dem Login vor.

§ 2 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der AVL Schrick GmbH, im Weiteren „Verkäufer“ und ihrem jeweiligen Vertragspartner, im Weiteren

„Käufer“, durch Nutzung des Tuning B2B-Web Shops geschlossen werden. Der Vertrag kommt auf die in § 1 beschriebene Weise zustande. Der Käufer gibt durch seine Auswahl der

 Zahlungsart das rechtsverbindliche Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die AVL Schrick GmbH entscheidet sodann, ob sie das Angebot des Käufers annimmt oder ablehnt. Das Schweigen der AVL Schrick GmbH auf das Angebot des Käufers bedeutet nicht die Zustimmung zum Angebot des Käufers. In der Regel wird die AVL Schrick GmbH aber innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) die Auftragsbestätigung an den Käufer per E-Mail versenden und die Lieferzeit mitteilen. Die Auftragsbestätigung der AVL Schrick GmbH beinhalt die rechtsverbindliche Annahme des Kaufangebots des Käufers. Der Käufer ist an sein Angebot 3 Arbeitstage lang gebunden, gerechnet ab dem Ende des Tages, an dem der Käufer sein Angebot abgegeben hat.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für jegliche Art von Änderungsvereinbarungen, die zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht aber gegenüber Verbrauchern. Mit Verbrauchern werden Verträge über die Produkte, die wir über den Tuning B2B-Web Shop anbieten, nicht geschlossen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Käufer jederzeit über den Tuning B2B-Web Shop eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden. Mit der Bestellung des Käufers oder jeder anderen von ihm abgegebenen Erklärung, die gegenüber dem Verkäufer und auf Abschluss eines Vertrages abgegeben wurde, erklärt sich der Käufer mit der Geltung dieser Vertragsbedingungen einverstanden, es sei denn, er widerspricht vor oder mit Abgabe seiner Erklärung.

Die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers gelten ausschließlich. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

§ 3

Verträge zwischen den Parteien kommen nur zustande, wenn und soweit sie ihre Erklärungen elektronisch über dieses Portal, schriftlich oder in Textform, insbesondere per Telefax oder Email, erklärt haben. Mündliche Nebenabreden erlangen Wirksamkeit erst nach einer Vereinbarung in Schriftform oder Textform.

 

§ 4

Zeigt oder liefert der Verkäufer vor Angebotsabgabe Muster, Broschüren, Kataloge, Modelle oder ähnliches, so dient das nur der Veranschaulichung. Der Käufer kann daraus keine Rechte in Bezug auf den Vertragsinhalt, die Warenbeschaffenheit oder Warenqualität herleiten. Das gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart haben.

§ 5

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Art und Weise des Versandes zu bestimmen. Die Fracht- und Versandkosten hat der Käufer zu tragen. Das gilt nicht, wenn die Parteien hierzu in Textform etwas anderes vereinbart haben.

Der Käufer hat sich angemessen gegen die Risiken des Transports zu versichern.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Vertragswaren geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware an die von ihm oder vom Käufer ausgewählte Transportperson übergeben hat, spätestens aber mit der Übergabe der Ware an den Käufer.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass der Bestimmungsort der Lieferung und die Entladestelle gut erreichbar sind. Er trägt die Verantwortung für das sichere Entladen.

§ 6

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind nicht verbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit für den Verkäufer wurde ausdrücklich und in Textform vereinbart.

§ 7

Nimmt der Käufer die Lieferung nicht an oder kommt es auf seine Veranlassung zu einer Verzögerung der Lieferung entgegen den Angaben des Verkäufers zum Liefertermin, gerät der Käufer ohne zusätzliche Erklärung des Verkäufers in Annahmeverzug. Der Verkäufer haftet ab diesem Zeitpunkt nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verkäufer hat vom Beginn des Annahmeverzugs an, spätestens aber nach Ablauf von 30 Tagen nach Ablauf des von ihm in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermins das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung unterbleibt aus Gründen, die in die Einflusssphäre des Käufers fallen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht für den Verkäufer auch dann, wenn er nach Verstreichen des von ihm angegebenen Liefertermins und dem Ausbleiben der Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, dem Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist dafür gesetzt hat, die vom Käufer bestellte Ware abzunehmen. Für den Fall des Rücktritts aus den genannten Gründen behält sich der Verkäufer das Recht vor, Schadensersatz gegen den Käufer geltend zu machen.

Der Rücktritt vom Vertrag ist in Textform zu erklären.

Sind Teilleistungen erbracht, kann der Verkäufer den Rücktritt auch auf die noch nicht gelieferten Teile des Vertrages beschränken. Der Verkäufer ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Käufer bleibt von dem Rücktritt des Verkäufers unberührt. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein oder ein nur unterhalb der vereinbarten Vergütung liegender Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer die Ware trotz Bereitstellung und Fristsetzung durch den Verkäufer nicht abgenommen hat.

Kommt es bei der Lieferung durch den Verkäufer zu Hindernissen, die in die Einflusssphäre des Käufers fallen, zu Verzögerungen oder anderen Hindernissen, kann der Verkäufer vom Käufer die Erstattung der ihm dadurch entstandenen Kosten verlangen.

§ 8

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung vor der Lieferung zu verlangen.

 § 9

Der Verkäufer hat das Recht, Lieferanten in seine Leistungserbringung einzuschalten, soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist, dass der Verkäufer in Person zu leisten hat.

§ 10

Der Verkäufer ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.

§ 11

Der Käufer hat die vom Verkäufer gelieferten Waren unverzüglich nach der Ablieferung auf Mängel und Vollständigkeit der gelieferten Waren zu untersuchen und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung dem Verkäufer gegenüber anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Verletzt der Käufer dem ihm obliegende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, verliert er seine Gewährleistungsansprüche.

Geringfügige Abweichungen der angegebenen Maße, Gewichte, Anzahl, Farben und ähnliches gelten nicht als Mangel.

Dem Käufer steht im Hinblick auf seine dem Verkäufer gegenüber bestehende Zahlungsverpflichtung wegen behaupteter Mängel kein Zurückbehaltungsrecht und kein Recht zur Aufrechnung zu, es sei denn, der Verkäufer hat die Mängel anerkannt oder ein Gericht hat darüber rechtskräftig entschieden.

Der Verkäufer muss vor der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Käufer Gelegenheit erhalten, die mangelhafte Lieferung nachzubessern oder eine neue Sache zu liefern.

Die Rücksendung von nach Auffassung des Käufers mangelhafter Ware erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers, es sei denn, der Mangel ist berechtigt geltend gemacht worden oder der Verkäufer hat zuvor ausdrücklich oder in Textform sein Einverständnis mit der Kostenübernahme erklärt.

 Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer nicht mehr zu, wenn die vom Verkäufer gelieferten Waren vom Käufer verändert, ganz oder teilweise verarbeitet, beschädigt oder zerstört worden sind.

§ 12

Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die dem Käufer aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten des Verkäufers entstehen, wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen. Das gleiche gilt für die Verletzung des Eigentums des Käufers durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind die Fälle, in denen der Verkäufer oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ihm obliegende Kardinalpflichten verletzt.

Die Haftung wird im Rahmen der oben beschriebenen Haftungsbeschränkung zusätzlich beschränkt auf die Schäden, die beim Käufer in vertragstypischer und voraussehbarer Art und Weise entstehen.

Zur Abdeckung von Schäden des Käufers, die sich durch typische Transportgefahren beim Transport realisieren, ist der Käufer verpflichtet, eine Transportversicherung in ausreichendem Umfang abzuschließen. Der Verkäufer haftet für die beim Transport entstehenden Schäden nicht. Die Transportperson ist kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Verkäufers. Der Transport fällt in den Verantwortungsbereich des Käufers.

Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die diesen dadurch entstehen, dass der Käufer mit der vom Verkäufer gelieferten Waren unsachgemäß oder entgegen den Anweisungen des Verkäufers verfährt oder diese gebraucht.

Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren führen zu einer Leistungssteigerung der Motoren, in die diese Teile eingebaut werden. Dadurch können Betriebszulassungen der Fahrzeuge, in die die Motoren mit den von der AVL Schrick GmbH gelieferten Teilen, erlöschen oder andere gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und dass gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Zulassungen oder Genehmigungen eingeholt werden oder vorliegen. Die AVL Schrick trägt hierfür nicht die Verantwortung.

§ 13

Der Käufer hat den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben in Textform etwas anderes vereinbart.

Nach Ablauf der Frist für die Bezahlung der Rechnung gerät der Käufer ohne gesonderte Mahnung in Verzug und hat seit diesem Zeitpunkt dem Verkäufer den aus dem Verzug folgenden Schaden zu ersetzen. Als Zinsschaden ist der Verkäufer von diesem Zeitpunkt an berechtigt 9 % - Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

Hat der Verkäufer zusätzliche Aufwendungen durch den Verzug, hat der Käufer dem Verkäufer auch diese Kosten zu ersetzen. Dazu gehören insbesondere notwendige Anwalts- oder Inkassokosten. Für eine Mahnung, die der Verkäufer dem Käufer übersendet, kann der Verkäufer vom Käufer 10 € Aufwendungsersatz verlangen.

Befindet sich der Käufer länger als 30 Tage ab Rechnungsdatum im Zahlungsverzug, hat der Verkäufer das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Käufer zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer dem Verkäufer gegenüber ausdrücklich oder konkludent erklärt hat, dass er seine Vertragspflicht endgültig nicht erfüllen wird. Aber auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, stehen dem Verkäufer die in Satz 1 dieses Absatzes genannten Rechte zu.

Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer bis zum Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages nicht mehr zu Leistung verpflichtet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der geschuldeten Ware trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet ab Eintritt des Zahlungsverzuges nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eingehende Zahlungen durch den Käufer werden zunächst auf die Zinsen, dann auf die Kosten und anschließend auf die Hauptforderung verrechnet. Von mehreren offenen

 Hauptforderungen werden zuerst die älteren Forderungen beglichen. Das gilt nur dann nicht, wenn der Käufer mit seiner Zahlung eine ausdrückliche Tilgungsbestimmung verbindet.

§ 14

Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben sein Eigentum bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Käufer alle mit der der jeweiligen Warenlieferung zusammenhängenden Forderungen des Verkäufers erfüllt hat, einschließlich offener Zinsen, Kosten und Schadensersatzforderungen, die auf einen eingetretenen Verzug zurückzuführen sind.

Beruft sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer auf das vorbehaltene Eigentum und fordert die von ihm gelieferte Sache heraus, gilt dies als seine Erklärung des Rücktritts vom Vertrag. Davon unberührt bleiben seine Rechte, Schadensersatz und andere Rechte geltend zu machen.

Vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gelieferten Waren nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers an Dritte veräußern oder Rechte oder Besitz an den gelieferten Sachen einräumen oder übertragen. Das gleiche gilt vor einer Verarbeitung oder festen Verbindung der gelieferten Waren mit anderen Gegenständen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich davon zu unterrichten, wenn Dritte Rechte an dem Vorbehaltseigentum des Verkäufers geltend machen.

§ 15

In allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere, wenn dem Verkäufer die Erfüllung des Vertrages mit dem Käufer aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Brand, Streik oder Aussperrung, gesetzlichen oder behördlichen Verboten oder aus ähnlichen Umständen, die nicht der Einflusssphäre des Verkäufers unterliegen, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ist der Verkäufer von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer frei, ohne zum Schadensersatz oder zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Hat der Verkäufer bis zu dem Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Leistung erbracht, hat der Käufer seine Gegenleistung in entsprechendem Umfang zu erbringen.

 

§ 16

Für den zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Remscheid.